Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitet derzeit eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vor, die noch in der laufenden Legislaturperiode durch die parlamentarischen Gremien verabschiedet werden soll.
Ab Juli 2013 sind Transaktionen und Bestände nach den neuen Bestimmungen an die Deutschen Bundesbank zu melden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Einreichung mit elektronischen Meldeverfahren wird verpflichtend
- Einreichung über Hausbanken entfällt
(Abschaffung der Anlage Z1 zur Außenwirtschaftsverordnung)
- Erweiterung der Transaktions- und Bestandsmeldungen
Weitere Informationen der Deutschen Bundesbank finden Sie
hier.